Viele Aussteller auf deutschen Messen kommen aus dem Ausland, aus EU-Ländern ebenso wie aus der Schweiz, der Türkei, China oder den Golfstaaten. Vor der Buchung stellt sich dann eine einfache Frage: Kommt deutsche Mehrwertsteuer auf die Rechnung? Hier steht, wie das in der Regel geregelt ist.
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Foto- und Videoaufnahmen für ein Unternehmen sind umsatzsteuerlich eine sonstige Leistung. Für solche Leistungen zwischen Unternehmen gilt in der EU eine Grundregel: Besteuert wird dort, wo der Auftraggeber seinen Sitz hat, nicht dort, wo fotografiert wird. Dass die Messe in Deutschland stattfindet, ändert daran nichts, solange ein Unternehmen mit Sitz im Ausland den Auftrag erteilt und die Rechnung erhält.
Daraus ergeben sich drei Fälle:
| Ihr Unternehmen sitzt in | Was auf der Rechnung steht |
|---|---|
| Deutschland | Nettobetrag plus deutsche Umsatzsteuer |
| einem anderen EU-Land, mit gültiger USt-IdNr. | Nettobetrag, Hinweis auf Reverse Charge, keine deutsche Umsatzsteuer |
| einem Land außerhalb der EU | Nettobetrag ohne deutsche Umsatzsteuer, Hinweis auf die nicht steuerbare Leistung |
Außerhalb der EU liegen auch die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und seit dem Brexit das Vereinigte Königreich, dazu etwa die Türkei, China, Indien, Pakistan, die USA und die Golfstaaten. Die Regel setzt voraus, dass Sie als Unternehmen buchen, was bei Ausstellern, die Aufnahmen für ihren Stand bestellen, der Normalfall ist.
Warum sich das Nachfragen lohnt: Deutsche Umsatzsteuer, die ein ausländisches Unternehmen einmal bezahlt hat, lässt sich in der Regel nur über das gesonderte Vorsteuer-Vergütungsverfahren zurückholen. Das kostet Zeit und Papierarbeit. Eine korrekte Nettorechnung von Anfang an erspart Ihrer Buchhaltung diesen Umweg.
Sitzt Ihr Unternehmen in einem anderen EU-Land, etwa in Österreich, Italien, Spanien oder den Niederlanden, wird die Rechnung netto ausgestellt. Die Umsatzsteuer schulden Sie in Ihrem Land selbst; dieses Verfahren heißt Reverse Charge oder Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, zieht die Steuer in derselben Erklärung wieder ab, sodass per Saldo keine Belastung entsteht.
Voraussetzung ist eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die vor der Rechnungsstellung geprüft wird. Liegt keine gültige Nummer vor, muss die Rechnung in der Regel deutsche Umsatzsteuer enthalten. Ihre eigene Nummer können Sie vorab im EU-Portal VIES prüfen.
Für die Rechnung brauchen wir:
Auf der Rechnung stehen dann beide Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Für Aussteller aus der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, der Türkei, China, Indien, den USA oder den Golfstaaten ist es noch einfacher: Die Leistung ist in Deutschland nicht steuerbar, die Rechnung enthält keine deutsche Umsatzsteuer. Ob in Ihrem Land eine Steuer anfällt, richtet sich nach dem dortigen Recht; das klärt Ihre Buchhaltung.
Entscheidend ist, wer Auftraggeber ist. Die Rechnung geht an das Unternehmen, das bucht. Bucht Ihre deutsche Tochtergesellschaft oder eine deutsche Agentur in eigenem Namen, ist der Kunde ein deutsches Unternehmen, und es fällt deutsche Umsatzsteuer an. Sollen die Kosten bei der Zentrale im Ausland landen, sollte auch die Zentrale buchen.
Halten Sie für die Buchung den vollständigen Firmennamen, die Anschrift und, falls vorhanden, eine Registrier- oder Steuernummer Ihres Landes bereit. Damit ist dokumentiert, dass ein Unternehmen den Auftrag erteilt.
Gezahlt wird per Rechnung oder online per Kreditkarte; die Details stehen im Angebot. Die Paketpreise von 990 €, 1.490 € und 1.990 € sind Nettopreise in Euro, zu finden auf der Seite Messefotograf Deutschland. Für Unternehmen außerhalb der EU und für EU-Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. ist das in der Regel auch der Rechnungsbetrag; bei Messen außerhalb von NRW kommt die Anreise als eine Position hinzu.
Diese Punkte klären Sie am besten intern, bevor Sie anfragen. Dann stimmt die Rechnung beim ersten Mal, und Ihre Buchhaltung muss nichts zurückschicken.
Wie Sie die Kosten für Foto und Video im Gesamtbudget einordnen, zeigt der Ratgeber Messebudget planen. Mehr zu Ablauf und Organisation für Unternehmen aus dem Ausland finden Sie im Leitfaden Messe in Deutschland für ausländische Aussteller. Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung.
Zwischen Unternehmen wird dort besteuert, wo der Auftraggeber sitzt, nicht am Messeort.
Mit gültiger USt-IdNr. ohne deutsche Umsatzsteuer; die Steuer wird in Ihrem Land abgerechnet.
Schweiz, Vereinigtes Königreich, Türkei, China, Golfstaaten: Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer.
Bucht die deutsche Tochter oder eine deutsche Agentur, fällt deutsche Umsatzsteuer an.
Zahlung per Rechnung oder online per Kreditkarte; Details im Angebot, Rechnung in Euro zu festen Paketpreisen.
Auslandsüberweisungen brauchen Zeit. Gebührenoption OUR wählen, Rechnungsnummer angeben.
Nein, wenn Ihr Unternehmen in der Schweiz sitzt und selbst bucht. Die Schweiz gehört nicht zur EU, die Rechnung enthält keine deutsche Umsatzsteuer.
Ihren vollständigen Firmennamen, die Anschrift und Ihre gültige UID-Nummer. Die Rechnung wird dann netto mit Hinweis auf Reverse Charge ausgestellt.
Dann kann die Rechnung in der Regel nicht netto ausgestellt werden und enthält deutsche Umsatzsteuer. Prüfen Sie die Nummer vorab im EU-Portal VIES.
Ja. Dann ist die Tochtergesellschaft Auftraggeber, und die Rechnung enthält deutsche Umsatzsteuer, die sie als Vorsteuer abziehen kann, sofern sie dazu berechtigt ist.
Die Anreise ist Teil derselben Leistung und wird auf der Rechnung genauso behandelt wie der Paketpreis.
In Euro, wie alle unsere Paketpreise. Eine Überweisung in Euro vermeidet Umrechnungsdifferenzen und Abzüge.
Nennen Sie uns Messe, Standnummer, Termin und das Land Ihres Firmensitzes. Sie bekommen ein Festpreisangebot, aus dem hervorgeht, wie die Rechnung aussehen wird.
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