Auf dem Messegelände gilt das Hausrecht des Veranstalters. Wer fotografieren oder filmen darf, welche Ausweise die Crew braucht und was außerhalb des eigenen Stands erlaubt ist, steht im Ausstellerhandbuch. Hier erfahren Sie, wo Sie suchen und was Sie klären. Keine Rechtsberatung.
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Eine Messe findet auf privatem Gelände statt. Veranstalter und Messegesellschaft üben dort das Hausrecht aus und legen in Teilnahmebedingungen, technischen Richtlinien und im Ausstellerhandbuch fest, was erlaubt ist. Mit der Standanmeldung erkennen Sie diese Regeln an, und in der Regel sind Sie auch dafür verantwortlich, dass Ihre Dienstleister sie einhalten, also Fotograf und Videograf.
Auf dem eigenen Stand haben Sie im Rahmen dieser Regeln viel Spielraum. In den Gängen, in anderen Hallen, auf Bühnen und im Eingangsbereich entscheidet der Veranstalter. Die Regeln unterscheiden sich von Messe zu Messe und manchmal von Jahr zu Jahr. Wer im selben Jahr in Dubai, Paris und Düsseldorf ausstellt, sollte nicht davon ausgehen, dass überall dasselbe gilt. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf Erfahrungen von einer anderen Veranstaltung, sondern lesen Sie die aktuelle Ausgabe des Ausstellerhandbuchs.
Dieser Ratgeber ist eine praktische Orientierung und keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten ist der Ausstellerservice des Veranstalters die richtige Adresse, für rechtliche Fragen Ihre Rechtsabteilung.
Ausstellerhandbücher sind umfangreich, und die relevanten Stellen sind oft über mehrere Kapitel verteilt. Suchen Sie nach Begriffen wie Foto, Film, Aufnahmen, Dienstleister, Ausweise und technische Richtlinien. Diese Punkte sollten Sie klären:
Finden Sie zu einem Punkt nichts, fragen Sie schriftlich beim Ausstellerservice nach. Eine Antwort per E-Mail ist am Messetag mehr wert als eine mündliche Auskunft am Telefon, denn Sie können sie dem Hallenpersonal zeigen.
Ohne gültigen Ausweis kommt die Crew nicht in die Halle, zumindest nicht vor Öffnung und nicht mit Ausrüstung. Je nach Veranstalter kommen diese Wege in Frage:
Die Presseakkreditierung ist für Journalisten gedacht, die redaktionell berichten. Für einen Fotografen, den Sie beauftragen, ist sie nicht der passende Weg. Mehr dazu im Ratgeber Akkreditierung für Fotografen.
Planen Sie die Ausweise zwei bis drei Wochen vor der Messe ein. Sind die Ausweise personalisiert, brauchen Sie die vollständigen Namen der Crew. Klären Sie außerdem, wer die Ausweise abholt oder weiterleitet, denn je nach Veranstalter kommen sie digital oder liegen am Ausstellerservice bereit. Bei Pixer nennen wir Ihnen die Namen frühzeitig, damit Sie alle Ausweise in einem Schritt bestellen können. Ist Ihr Stand Teil eines Gemeinschaftsstands, laufen Ausweise und Anmeldungen oft über dessen Organisator. Fragen Sie dort zuerst.
Für einen Messefilm sind Bilder außerhalb des Stands wertvoll: der Eingang, Hallenschilder, volle Gänge, der Blick über die Halle. Diese Aufnahmen sind nicht automatisch erlaubt.
Ein Grundsatz gilt überall: Wer Laufwege blockiert oder Notausgänge verstellt, muss damit rechnen, vom Hallenpersonal angesprochen zu werden, egal mit welchem Ausweis.
Die Crew sollte das Standteam kennen und wissen, wer am Messetag Entscheidungen trifft. Eine Ansprechperson mit Telefonnummer löst die meisten Fragen, bevor sie zum Problem werden.
Die Grundsätze oben gelten überall, die Einzelheiten legt jede Messegesellschaft selbst fest. Wir haben im Oktober 2026 die Hausordnungen, Geschäftsbedingungen und Merkblätter geprüft, die die großen deutschen Messegelände auf ihren Websites veröffentlichen. Die Tabelle zeigt, was dort zu Aufnahmen am eigenen Stand, außerhalb der Öffnungszeiten und zu Drohnen steht, jeweils mit Dokument und Stand.
| Messegelände | Eigener Stand während der Öffnungszeiten | Außerhalb der Öffnungszeiten | Drohnen | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|---|
| Messe Düsseldorf | Fotos und Filme auf dem Gelände und in den Hallen im Rahmen der Gesetze erlaubt (DSGVO, Persönlichkeitsrechte). Besucher nicht stören, Fluchtwege frei halten. Aussteller können für ihren eigenen Stand ein gekennzeichnetes Foto- und Filmverbot aussprechen. | Aufnahmen des eigenen Stands nur mit kostenpflichtiger Sondergenehmigung der Sicherheitsleitstelle neben Tor 2: Personalausweis und schriftlicher Auftrag des Standinhabers, gültig einen Tag bis 24 Uhr. | nur mit Sondergenehmigung | Hausordnung 03/2026 und Merkblatt für Aussteller, März 2026 |
| Koelnmesse | Gewerbliche Foto-, Film- und Videoaufnahmen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Koelnmesse. Für fremde Stände, Produkte und Personen braucht es die schriftliche Erlaubnis des jeweiligen Rechteinhabers. | keine allgemeine Regel gefunden – Ausstellerhandbuch prüfen | keine allgemeine Regel gefunden – Ausstellerhandbuch prüfen | Haus- und Geländeordnung, September 2020 |
| Messe Essen | Gewerbliche Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen, besonders von Ständen und Exponaten, sind verboten. Ausnahmen nur mit schriftlicher Genehmigung der Messe Essen GmbH. | keine allgemeine Regel gefunden – Ausstellerhandbuch prüfen | keine allgemeine Regel gefunden – Ausstellerhandbuch prüfen | Haus- und Benutzungsordnung, 5. Februar 2020 |
| Messe Dortmund (Westfalenhallen) | Gewerbliche Bildaufnahmen nur durch Personen, die der Veranstalter zugelassen hat, mit gültigem Ausweis. | Standaufnahmen, die Sonderbeleuchtung brauchen, nur mit vorheriger Zustimmung; die Kosten trägt der Aussteller. | keine allgemeine Regel gefunden – Ausstellerhandbuch prüfen | AGB für eigene Messen, April 2025. Bei Gastveranstaltungen gelten die Regeln des Veranstalters. |
| Messe Frankfurt | Aufnahmen müssen Persönlichkeits-, Marken- und Designrechte sowie das Hausrecht von Messe, Veranstalter und Ausstellern wahren. Ausgehängte Fotoverbote, vor allem an Ständen, sind zu beachten. Veranstalter können weitere Regeln festlegen. | keine allgemeine Regel gefunden – Ausstellerhandbuch prüfen | keine allgemeine Regel gefunden – Ausstellerhandbuch prüfen | Hausordnung, Juni 2025 |
| Deutsche Messe Hannover | Gewerbliche Foto-, Film- und Online-Produktionen brauchen eine vorherige schriftliche Genehmigung. Ausgenommen sind Produktionen, die Aussteller auf dem eigenen Stand selbst oder über einen beauftragten Dritten durchführen. | keine allgemeine Regel gefunden – Ausstellerhandbuch prüfen | nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung | Haus- und Geländeordnung, Juli 2025 |
| Messe Berlin | Gewerbliche Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen, besonders von Ständen und Exponaten, nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Messe Berlin. | keine allgemeine Regel gefunden – Ausstellerhandbuch prüfen | keine allgemeine Regel gefunden – Ausstellerhandbuch prüfen | Hausordnung vom Januar 2016 (Kopie vom April 2024) |
| Messe München | Keine Genehmigung nötig während der Ausstelleröffnungszeiten (nur Standfläche, keine Gänge) und während des offiziellen Auf- und Abbaus. Aufgenommen werden dürfen nur der eigene Stand und die eigenen Exponate. Die Crew kommt mit Ausstellerausweisen oder zu den Besucherzeiten mit Tagestickets bzw. Besuchergutscheinen aufs Gelände. | Nachts nur mit Genehmigung des 24-Stunden-Security-Centers an Tor 1, persönlich vor Ort; eine beauftragte Crew bringt den schriftlichen Auftrag des Ausstellers mit. Laut Infoblatt (September 2026) 80 € inkl. MwSt. pro Aussteller bzw. Auftrag; eine Begleitwache ist Pflicht (Formular 9.1, mindestens 4,5 Stunden). | überall und jederzeit verboten | Infoblatt zu Foto- und Filmgenehmigungen, September 2026 |
| Messe Stuttgart | Gewerbliche Foto- und Videoaufnahmen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung (Hausordnung Ziffer 5.8). Der Aussteller unterschreibt die „Bestätigung für Fotografie- und Videoaufnahmen“, der Fotograf meldet sich im Sicherheitsbüro an Tor 1 oder am Infoschalter Eingang Ost oder West an. Nur der genannte Stand und die direkt angrenzende Fläche, Gänge bleiben frei. Licht über den Strom des Ausstellers, die Hallenbeleuchtung darf nicht eingeschaltet werden. | Kostenpflichtige Wache vorgeschrieben, mindestens eine Woche vorher über das Serviceportal zu bestellen; laut Formular (Stand 02.2019) 29 € pro Stunde plus 6 €. | verboten | Hausordnung Ziffer 5.8, Bestätigungsformular, Bestellformular Wache mit Stand 02.2019 |
| NürnbergMesse | Bezahlte Foto- und Filmaufträge am Stand nur an Dienstleister, die der Veranstalter zugelassen hat, mit Ausweis (AGB § 15). Ein externer Fotograf braucht eine kostenpflichtige Sondergenehmigung, zu beantragen mindestens 21 Tage vor der Messe; das gilt auch für Video. Früh buchen. | Vor und nach den Öffnungszeiten dürfen nur die zugelassenen Dienstleister arbeiten. | keine allgemeine Regel gefunden – Ausstellerhandbuch prüfen | AGB § 15 und Service-Information, geprüft Oktober 2026. Die Bedingungen einzelner Messen können abweichen. |
| Hamburg Messe | Fotografieren in den Hallen grundsätzlich erlaubt. Gewerbliche Foto- und Videoaufnahmen brauchen die vorherige Zustimmung der Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC), fremde Stände nur mit Zustimmung des jeweiligen Ausstellers. Die HMC nimmt die Messe selbst auf und weist mit Aushängen darauf hin. | keine allgemeine Regel gefunden – Ausstellerhandbuch prüfen | keine allgemeine Regel gefunden – Ausstellerhandbuch prüfen | AGB Ziffer 17.2 und 17.3, geprüft Oktober 2026 |
| Messe Friedrichshafen | keine allgemeine Regel gefunden – Ausstellerhandbuch prüfen | keine allgemeine Regel gefunden – Ausstellerhandbuch prüfen | keine allgemeine Regel gefunden – Ausstellerhandbuch prüfen | Teilnahmebedingungen und Ausstellerhandbuch der jeweiligen Messe, geprüft Oktober 2026 |
| Leipziger Messe | Foto-, Video- und Tonaufnahmen von Ständen oder Exponaten nur mit vorheriger Erlaubnis des Berechtigten, also der Leipziger Messe oder des Ausstellers. | keine allgemeine Regel gefunden – Ausstellerhandbuch prüfen | Drohnen und Modellflugzeuge verboten | Hausordnung, geprüft Oktober 2026 |
Die Tabelle gibt die allgemeinen Hausregeln der Messegesellschaften wieder. Der Veranstalter einer einzelnen Messe kann strengere Regeln festlegen, und Gebühren, Fristen und Formulare ändern sich. Prüfen Sie deshalb vor jeder Messe die aktuelle Fassung im Ausstellerhandbuch und klären Sie offene Punkte schriftlich. Dies ist eine praktische Orientierung und keine Rechtsberatung.
Noch einmal: Dies ist eine praktische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die verbindlichen Regeln stehen im Ausstellerhandbuch Ihrer Messe, und sie haben Vorrang vor allem, was Sie von anderen Veranstaltungen kennen.
Der Veranstalter bestimmt, wer auf dem Gelände fotografieren und filmen darf.
Die aktuelle Ausgabe lesen: Foto, Film, Dienstleister, Ausweise, Technik.
Aussteller- oder Dienstleisterausweis, rechtzeitig und mit vollständigen Namen.
Die Presseakkreditierung ist für Journalisten, nicht für beauftragte Fotografen.
Aufzeichnungen im offiziellen Programm nur mit Zustimmung von Veranstalter und Sprechern.
Offene Fragen per E-Mail an den Ausstellerservice, die Antwort zur Messe mitnehmen.
In der Regel ja, im Rahmen der Regeln des Veranstalters. Prüfen Sie im Ausstellerhandbuch, ob externe Fotografen angemeldet werden müssen und welche Ausweise sie brauchen.
Nein, die Presseakkreditierung ist für Journalisten gedacht. Ein beauftragter Fotograf kommt üblicherweise mit einem Aussteller- oder Dienstleisterausweis auf das Gelände.
Planen Sie zwei bis drei Wochen vor der Messe ein. Kurz vor Beginn sind Online-Shops und Ausstellerservice stark ausgelastet, und Rückfragen brauchen Zeit.
Gehört die Bühne zum Programm des Veranstalters, brauchen Sie dessen Zustimmung. Fragen Sie früh an und klären Sie gleich, wofür Sie das Material nutzen dürfen.
Die Folgen regeln die Teilnahmebedingungen des Veranstalters. Im einfachsten Fall wird die Crew gebeten, die Aufnahmen einzustellen. Vermeiden Sie das Risiko, indem Sie offene Punkte vorher schriftlich klären.
Die Hausregeln unterscheiden nicht nach Kamera. Was für die Crew gilt, gilt auch für Aufnahmen Ihres Teams mit dem Smartphone, besonders außerhalb des eigenen Stands.
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