Messe-Lexikon

Reverse-Charge-Verfahren: Umsatzsteuer bei EU-Kunden

Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Es gilt unter anderem für viele Dienstleistungen zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Ländern.

BegriffRechtFür Aussteller
Standteam eines ausländischen Ausstellers auf einer Messe

Definition

Reverse Charge bedeutet Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Erbringt ein deutsches Unternehmen eine Dienstleistung für ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land, liegt der Ort der Leistung bei vielen Dienstleistungen im Land des Empfängers. Die Rechnung wird dann ohne deutsche Umsatzsteuer gestellt, und der Empfänger meldet die Steuer in seinem eigenen Land an.

Voraussetzung ist in der Regel, dass der Empfänger ein Unternehmen ist und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt. Die Rechnung muss einen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und die Nummern beider Seiten enthalten.

Was das für Aussteller bedeutet

Für Aussteller aus anderen EU-Ländern, etwa aus Italien, Spanien, Frankreich oder Polen, ist das Verfahren bei Leistungen deutscher Dienstleister auf der Messe häufig relevant. Wer Foto und Video bei einem deutschen Anbieter bucht, erhält in vielen Fällen eine Rechnung ohne deutsche Mehrwertsteuer, muss die Steuer aber im eigenen Land berücksichtigen. Das vermeidet, dass Sie deutsche Umsatzsteuer zahlen und sie anschließend aufwendig zurückfordern müssen.

Wichtig ist, dass Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer korrekt vorliegt, bevor die Rechnung erstellt wird. Geben Sie außerdem den vollständigen Firmennamen und die Anschrift an, wie sie im Register stehen. Für Unternehmen außerhalb der EU, etwa aus der Türkei, den Golfstaaten, China oder den USA, gilt eine andere Regel: Dort fällt bei solchen Leistungen in der Regel keine deutsche Umsatzsteuer an. Dieser Text ist ein Überblick und keine Steuerberatung.

In der Praxis

Bei der Buchung fragen wir nach Firmenname, Anschrift und bei EU-Unternehmen nach der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Rechnung enthält dann den Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren, sodass Ihre Buchhaltung sie direkt verarbeiten kann. Fehlt die Nummer bei der Buchung, reichen Sie sie bitte vor dem Messetag nach, damit die Rechnung nicht korrigiert werden muss.

Bei Pixer gelten die Paketpreise ab 990 € jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Für Unternehmen außerhalb der EU fällt keine deutsche Mehrwertsteuer an, für EU-Unternehmen mit gültiger Nummer gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Gezahlt wird per Rechnung oder online per Kreditkarte; die Details stehen im Angebot.

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe und Ratgeber

FAQ

Häufige Fragen

Muss ich als EU-Unternehmen deutsche Mehrwertsteuer bezahlen?

Bei vielen Dienstleistungen zwischen Unternehmen nicht, sofern Sie eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. Die Steuer wird dann in Ihrem Land angemeldet.

Was gilt für Unternehmen außerhalb der EU?

Für Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern stellt Pixer seine Leistungen ohne deutsche Mehrwertsteuer in Rechnung.

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