Musik trägt ein Messevideo, der falsche Titel kann es aber stummschalten, sperren oder Monate später Ärger auslösen. Dieser Ratgeber erklärt in einfachen Worten, welche Rechte ein Song braucht, was die GEMA regelt und wann App-Musik reicht. Praxisleitfaden, keine Rechtsberatung.
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Wenn Sie einen Fotografen oder Videografen buchen, erhalten Sie die Nutzungsrechte an den Aufnahmen Ihres Stands mit dem Auftrag. Bei Musik ist das anders. Ein Song gehört weder Ihnen noch dem Filmteam, sondern Menschen und Firmen, die mit Ihrem Messeauftritt nichts zu tun haben. Wer ihn in ein Video legt, braucht deren Erlaubnis.
Ein veröffentlichter Song trägt in der Regel zwei Rechtepakete:
Wer Musik mit Bewegtbild verbindet, braucht dafür ein sogenanntes Synchronisationsrecht, und zwar für beide Pakete. Für ein Werbe- oder Imagevideo reicht eine Anmeldung bei einer Verwertungsgesellschaft in der Regel nicht aus, Verlag und Label müssen zustimmen. Bei bekannten Titeln ist das teuer und langwierig und für ein Messevideo, das innerhalb von 24 Stunden nach der Messe online gehen soll, praktisch nie machbar.
Dieser Ratgeber ist eine praktische Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben Ihre Rechtsabteilung, eine auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei oder der Rechteinhaber selbst.
Die GEMA vertritt in Deutschland Komponisten, Texter und Musikverlage. Über Verträge mit Partnergesellschaften im Ausland vertritt sie auch einen großen Teil des internationalen Repertoires. Ein Chart-Titel aus den USA oder aus Korea gehört deshalb in aller Regel zum GEMA-Repertoire, sobald er in Deutschland gespielt wird.
Für Aussteller sind zwei Situationen zu unterscheiden:
Soll ein bekannter Titel unter Ihrem Messefilm laufen, brauchen Sie wie beschrieben die Zustimmung von Verlag und Label. Eine GEMA-Lizenz allein deckt die Verbindung von Song und Werbevideo nicht ab.
Läuft auf Ihrem Stand Musik, ob als Hintergrund, bei einer Aktion oder als Ton eines Videos auf dem Standmonitor, gilt das als öffentliche Wiedergabe. Dafür ist in Deutschland grundsätzlich eine GEMA-Lizenz nötig, die der Aussteller beantragt. Wie die Anmeldung auf Ihrer Messe läuft, erklärt häufig das Ausstellerhandbuch des Veranstalters. Prüfen Sie es vor der Messe, nicht am Aufbautag.
Eine deutsche Besonderheit sollten Sie kennen: Die GEMA geht grundsätzlich davon aus, dass öffentlich gespielte Musik zu ihrem Repertoire gehört. Wer GEMA-freie Musik nutzt, sollte das belegen können, etwa mit einer schriftlichen Bestätigung der Musikbibliothek und einer Titelliste.
In der Praxis kommt die Musik für Messevideos meist aus Bibliotheken für Produktionsmusik. Lizenzfrei heißt dabei weder kostenlos noch rechtefrei. Es heißt, dass Sie eine Lizenz einmal bezahlen, pro Titel oder über ein Abonnement, und danach keine weiteren Gebühren pro Abruf oder Ausstrahlung anfallen.
Lesen Sie die Lizenzbedingungen, bevor der Schnitt beginnt. Diese Punkte entscheiden:
| Frage | Worauf Sie achten |
|---|---|
| Welche Kanäle? | Website, Social Media, bezahlte Anzeigen, Standmonitor, Fernsehen. Bezahlte Werbung ist oft gesondert geregelt. |
| Wer ist Lizenznehmer? | Die Produktionsfirma oder Ihr Unternehmen. Klären Sie, ob die Lizenz auf Sie als Endkunden übergeht. |
| Wie lange? | Unbefristet oder an ein Abonnement gebunden. Prüfen Sie, was nach Ende des Abos mit veröffentlichten Videos passiert. |
| Welches Gebiet? | Weltweit oder eingeschränkt. Wichtig, wenn Zentrale und Distributoren das Video in mehreren Ländern nutzen. |
| GEMA-frei? | Nicht jede Bibliothek ist es. Für Musik, die am Stand läuft, ist das entscheidend. |
| Content ID? | Manche Titel sind bei YouTube registriert. Dann kann ein Hinweis auf Ihr Video kommen, den Sie mit der Lizenz klären. |
Wie ein kurzer Clip aufgebaut ist, lesen Sie im Ratgeber Das 30-Sekunden-Highlight-Video.
In den Apps der Plattformen lassen sich Clips mit wenigen Klicks mit aktuellen Songs unterlegen. Das ist bequem, hat aber Grenzen:
Für vertikale Clips hat sich deshalb ein einfacher Weg bewährt: Der Clip wird ohne Musik oder mit lizenzierter Bibliotheksmusik geliefert, und wer ihn postet, entscheidet in der App, ob zusätzlich ein Sound aus der kommerziellen Bibliothek dazukommt. So bleibt die Masterdatei überall einsetzbar.
Auf einer Messe läuft fast immer irgendwo Musik: am Nachbarstand, auf einer Bühne, aus einem Lautsprecher in der Halle. Diese Musik landet im Ton Ihrer Aufnahmen. Ein Titel, der zufällig und leise im Hintergrund zu hören ist, ist etwas anderes als ein erkennbarer Song unter Ihrem Werbevideo. Für die Praxis gilt trotzdem:
Wer ganz sicher gehen will, plant Videos, die auch ohne Musik funktionieren, mit Originalton, Untertiteln und klaren Bildern. Wie das geht, zeigt der Ratgeber Messevideo ohne Sprache.
Wenn wir bei Pixer ein Messevideo schneiden, stimmen wir die Musik vorher mit Ihnen ab: ein Titel aus einer lizenzierten Bibliothek, Ihr eigener lizenzierter Markensound oder bewusst keine Musik. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Kampagnen mit großer Reichweite oder bekannten Songs fragen Sie eine spezialisierte Kanzlei.
Komposition und Aufnahme gehören meist verschiedenen Rechteinhabern. Für ein Video brauchen Sie beide.
Zuständig für öffentliche Wiedergabe, etwa Musik am Stand. Für ein Werbevideo reicht sie allein nicht.
Lizenzfrei heißt einmal bezahlt, nicht kostenlos. Kanäle, Laufzeit, Gebiet und Lizenznehmer prüfen.
Gilt nur innerhalb der Plattform. Für Website, YouTube und Standmonitor nicht nutzbar.
Musik am Stand für die Aufnahme leiser drehen. Das hilft rechtlich und im Schnitt.
Titel, Quelle und Lizenz mit dem Video archivieren, um Hinweise schnell zu klären.
Nur mit Zustimmung der Rechteinhaber von Komposition und Aufnahme, also meist Musikverlag und Label. Bei bekannten Titeln passt das selten in den Zeitplan eines Messevideos. Lizenzierte Bibliotheksmusik ist der praktikable Weg.
Nein. GEMA-frei bedeutet, dass die Urheber weder von der GEMA noch von einer ihrer Partnergesellschaften vertreten werden. Die Nutzung ist trotzdem an eine Lizenz gebunden, die meist etwas kostet. Bewahren Sie den Nachweis auf.
Die Wiedergabe am Stand ist öffentlich. Enthält das Video Musik aus dem GEMA-Repertoire, ist grundsätzlich eine Lizenz nötig. Prüfen Sie das Ausstellerhandbuch oder zeigen Sie am Stand eine Fassung mit GEMA-freier Musik oder ganz ohne Ton.
Nicht ohne Weiteres. Die App-Musik ist für die Nutzung innerhalb der jeweiligen Plattform lizenziert. Für andere Kanäle brauchen Sie eine eigene Lizenz oder eine Fassung mit Bibliotheksmusik.
Das hängt von den Lizenzbedingungen ab, vor allem von Gebiet und Kanälen. Für Musik, die auf einer Messe in Deutschland öffentlich gespielt wird, gelten die hiesigen Regeln, also in der Regel die der GEMA. Klären Sie das vor der Anreise.
Prüfen Sie, welcher Titel betroffen ist, und reichen Sie über die Plattform den Lizenznachweis ein. Manche Bibliotheken bieten dafür eine eigene Freigabe an. Deshalb gehört der Nachweis zu jedem Video ins Archiv.
Sie planen ein Messevideo mit Musik, Interviews oder vertikalen Clips? Nennen Sie uns Messe und Termin, wir klären Kanäle und Musik im Briefing mit Ihnen.
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