Bildrechte ist ein Sammelbegriff für alle Rechte, die an einem Foto oder Video bestehen: die des Urhebers, der abgebildeten Personen und gegebenenfalls Dritter, etwa bei Marken oder Designs.
Der Begriff Bildrechte ist kein eigenes Gesetz, sondern fasst mehrere Rechtsbereiche zusammen. Da ist zunächst das Urheberrecht des Fotografen, aus dem sich die Nutzungsrechte ableiten, die er seinem Auftraggeber einräumt. Hinzu kommen die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Menschen, insbesondere das Recht am eigenen Bild und der Datenschutz.
Auf Messen spielen außerdem Rechte Dritter eine Rolle: Marken, Logos, Designs und Produkte anderer Aussteller, die im Hintergrund zu sehen sind, sowie die Regeln des Veranstalters zum Fotografieren auf dem Gelände. Wer Messefotos veröffentlicht, sollte alle diese Ebenen im Blick haben, nicht nur die Frage, wer die Bilder gemacht hat.
Für Aussteller bedeutet das: Ein Messefoto kann nur dann bedenkenlos veröffentlicht werden, wenn alle Seiten geklärt sind. Sie brauchen die Nutzungsrechte vom Fotografen, die Zustimmung oder eine andere rechtliche Grundlage für erkennbare Personen und sollten fremde Stände und Produkte nicht in den Mittelpunkt stellen.
Praktisch hilft eine einfache Ordnung. Lassen Sie sich umfassende Nutzungsrechte schriftlich bestätigen. Holen Sie für Interviews, Porträts und Bilder, in denen einzelne Besucher im Mittelpunkt stehen, eine Einwilligung ein. Informieren Sie Ihr Standteam vorab über den Dreh. Prüfen Sie im Ausstellerhandbuch, welche Regeln der Veranstalter für Foto- und Videoaufnahmen aufstellt. Und achten Sie darauf, dass Logos anderer Firmen nicht so im Bild erscheinen, als würden sie für Sie werben. Dieser Text gibt einen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.
Am Messetag lässt sich vieles über die Bildgestaltung lösen: Besucher im Hintergrund unscharf, Gespräche so fotografiert, dass nur Ihr Team erkennbar ist, fremde Stände außerhalb des Bildausschnitts. Wo Personen im Mittelpunkt stehen, fragen wir nach und dokumentieren die Zustimmung.
Bei Pixer erhalten Sie unbegrenzte Nutzungsrechte an allen Fotos und Videos. Um die Rechte der abgebildeten Personen kümmern wir uns gemeinsam mit Ihnen, etwa mit einem kurzen Einwilligungsformular für Interviews, das wir vor dem Dreh mit Ihnen abstimmen. So ist das Material bei der Lieferung bereit für Website, Social Media und Presse.
Das hängt davon ab, wie erkennbar und wie zentral die Personen sind. Für Porträts und Interviews sollten Sie eine Einwilligung einholen. Im Zweifel lassen Sie sich rechtlich beraten.
Nein. Nutzungsrechte sind ein Teil der Bildrechte, nämlich die Rechte, die der Urheber Ihnen einräumt.
Sie möchten Messefotos, bei denen die Rechte von Anfang an geklärt sind? Schreiben Sie uns Messe und Datum, wir besprechen den Ablauf mit Ihnen.
Antwort innerhalb von 24 Stunden. In Messewochen ist WhatsApp am schnellsten.